BAYERISCHE GEMEINSCHAFTSBETEILIGUNG
Anmeldung Abgeschlossen
MESSEBESCHREIBUNG
Die Verbrauchermesse Food & Life auf dem Münchner Messegelände findet neuerdings zweimal jährlich statt. Neben der Winterausgabe plant die alp Bayern auch für die Frühjahrsausgabe eine bayerische Gemeinschaftsbeteiligung. Dieses Angebot richtet sich an Erzeuger handwerklich gefertigter Lebensmittel und Spezialitäten.
Die Food & Life findet parallel zur Internationalen Handwerksmesse statt. Zentraler Mittelpunkt der Gemeinschaftsbeteiligung ist die Aktionsfläche des Bayerischen Staatsministeriums.
DURCHFÜHRUNG DER MESSEBETEILIGUNG
Mit der Durchführung der bayerischen Beteiligung, dem Standbau des bayerischen Gemeinschaftsstandes und der Rechnungsstellung wird die Firma Kreative Verkaufsförderung – Messebauagentur GmbH Eichinger, Aying, als Vertragsagentur der alp Bayern beauftragt.
FÖRDERUNG
Die Messeteilnahme erfolgt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 bzw. Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Es gelten die Fördergrundsätze zur Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse durch die alp Bayern.
Die alp Bayern fördert in erheblichem Umfang die bayerische Gemeinschaftsbeteiligung (Standfläche, Standbau, Ausstattung der Aussteller) und übernimmt zusätzlich die Kosten für die gemeinschaftliche Organisation und Gestaltung der Gemeinschaftsstände.
Die Aussteller erhalten eine Förderung in Form von reduzierten Stand-Beteiligungskosten, wenn sie
- gem. Anhang I der VO (EU) als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft definiert sind,
- sich nicht in Schwierigkeiten befinden und
- nicht einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachgekommen sind. Die alp Bayern fördert in erheblichem Umfang die bayerische Gemeinschaftsbeteiligung, in dem sie u. a. die Kosten für den gemeinsamen Informations- und Servicebereich sowie die gemeinschaftliche Organisation und Gestaltung der Gemeinschaftsstände übernimmt.
BETEILIGUNGSKOSTEN
Die von Ihnen zu bezahlenden, geförderten Beteiligungskosten belaufen sich für eine bezugsfertige Standeinheit von 12 m² mit Grundausstattung (Teppich, Beleuchtung, Stromanschluss, Regal, Infocounter, branchenspezifisch nach Absprache) auf 3.120,00 €, dies entspricht 260,00 € pro m². Es können Flächen ab 6 m² angemeldet werden, eine Förderung ist für Standflächen bis max. 18 m² möglich.
Für Unternehmen, die nicht förderberechtigt sind, fallen die Vollkosten in Höhe von 480,00 € pro m² an. Diese werden auch für Standflächen über 18m² an berechnet. Der Zuschlag für Eckstände beträgt 250,00 €.
Technische Einrichtungen, die über die Grundausstattung hinausgehen, Stromanschlüsse (über 3 KW-Leistungen) und Wasseranschlüsse sowie individuelle Ausstattung (z.B. abschließbare Kabinen) müssen von den Ausstellern selbst übernommen werden. Hierzu erhalten Sie von der Messebauagentur eine Bestellliste. Die Firmenstände enthalten keine Lagerfläche, bitte planen Sie diese bei Bedarf in Ihre eigene Standfläche ein.
Zuzüglich zu den Beteiligungskosten wird vom Veranstalter eine Gebühr in Form einer Medienpauschale von 270,00 € erhoben, die Ihnen zusätzlich über unsere Durchführungsagentur in Rechnung gestellt wird.
Alle Kosten verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Sie müssen vor Messebeginn beglichen werden.
Neben der Förderung der Stände der bayerischen Spezialitätenhersteller plant das Staatsministerium begleitend einen Gastrobereich für die Besucher. Umfang und Ausprägung werden noch festgelegt.
MINDESTBETEILIGUNG
Die Messebeteiligung wird bei einer verbindlichen Anmeldung von 7 bayerischen Unternehmen durchgeführt.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Anmeldeberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Sitz und Produktion bzw. Veredelung in Bayern, die Lebensmittel herstellen. Reine Vertriebsfirmen sind nicht anmeldeberechtigt.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der alp Bayern und die Teilnahmebedingungen des Veranstalters GHM.
SONSTIGE HINWEISE
Bei Durchführung der Messe und Absage durch den Austeller gelten die in den Teilnahmebedingungen genannten Rücktrittsregelungen. Bis zur Zulassung durch den Veranstalter im Frühjahr 2024 besteht für Aussteller die Möglichkeit zum kostenfreien Rücktritt von Ihrer Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter allen Ausstellern als besonderen Service kostenfreie Eintrittskarten zur Einladung ihrer Kunden in beliebiger Anzahl zur Verfügung stellt.